Zinszahlungen auf „unternehmensgruppeninterne“ Darlehen

§ 3c Abs. 2 EStG findet im Wege teleo­logischer Reduk­tion in dem Umfang auf Betriebs­aus­gaben der Gesamt­hand keine Anwen­dung, wie diese Sonder­ver­gütun­gen der Gesell­schafter sind (Bestäti­gung von BFH, Urteil v. 06.02.2020 – IV R 5/18, BStBl II 2020, 448). Ent­sprechen­des gilt für Sonder­betriebs­ausgaben des (Sonder-)Mit­unter­nehmers, die Gesamt­hands­einkünfte der Gesell­schaft sind. Maßgebend ist inso­weit eine auf den Gesamt­gewinn der Mit­unter­nehmer­schaft bezogene Betrach­tung (BFH, Urteil v. 16.11.2023 – IV R 26/20; veröf­fent­licht am 29.02.2024).