Altersvorsorgezulage: wohnungswirtschaftliche Verwendung

In der Tilgung eines im Wege der Erbfolge gemeinsam mit einer selbstgenutzten Wohnung übernommenen Darlehens kann eine wohnungswirtschaftliche Verwendung i. S. des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu sehen sein und die Auszahlung begünstigten Altersvorsorgevermögens (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag) ist zu gewähren (FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 18.12.2023 – 15 K 15045/23; Revision anhängig).