Aufwendungen für Kleidungsstücke und Accessoires durch Influencer

Aufwendungen einer Mode-Influencerin/Mode-Bloggerin für die Anschaffung von bürgerlicher Kleidung und Mode-Accessoires sind – unabhängig vom betrieblichen Nutzungsumfang – nicht als Betriebsausgaben zu berücksichtigen (Niedersächsisches FG, Urteil v. 13.11.2023 – 3 K 11195/21).