Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben

Das BMF hat die für das Jahr 2024 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 12.02.2024 – Z IV D 3 – S 1547/19/10001 :005).

Hinweis:

Das Schreiben mit den Pauschbeträgen 2024 ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.