Höchstbetrag für Investitionsabzugsbeträge

Das FG Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob ein Einzelunternehmer nach ertragsteuerlichen Grundsätzen einen einheitlichen Gewerbebetrieb oder zwei einzelne Gewerbebetriebe führte und deshalb Investitionsabzugsbeträge über den betriebsbezogenen Höchstbetrag von 200.000 € hinaus beanspruchen konnte (FG Düsseldorf, Urteil v. 08.12.2021 – 15 K 1186/21 G,E; Revision anhängig, BFH-Az. X R 8/23).