Beiträge zu einer schweizerischen öffentlich-rechtlichen Pensionskasse
Bei überobligatorischen Arbeitgeberbeiträgen an eine schweizerische öffentlich-rechtliche Pensionskasse handelt es sich um Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Beitragsleistung zufließt. Sie sind keine gemäß § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG steuerfreien Zukunftssicherungsleistungen (BFH, Urteil v. 12.10.2023 – VI R 46/20; veröffentlicht am 15.02.2024).