Überlassung an (Schwieger-)Mutter

Eine Nutzung zu eigenen Wohn­zwecken i. S. des Befrei­ungs­tat­bestands des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 des EStG liegt nicht vor, wenn die Nutzungs­über­lassung an die (Schwieger-)Mutter des Steuer­pflich­tigen erfolgt (BFH, Urteil v. 14.11.2023 – IX R 13/23; veröffent­licht am 25.01.2024). Hintergrund: § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG nimmt Wirtschafts­güter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertig­stellung und Veräuße­rung ausschließ­lich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorange­gangenen Jahren zu eigenen Wohn­zwecken genutzt wurden, von der Besteuerung aus.