Gewerbesteuer: Ankauf notleidender Darlehensforderungen

Der nachhaltige Ankauf von not­leiden­den Darlehens­forde­rungen begründet nicht ohne Weiteres die Annahme einer originär gewerb­lichen Tätig­keit des Forde­rungs­käufers. Ob die Tätig­keit eines Forde­rungs­käufers die Grenze der privaten Ver­mögens­verwal­tung zum Gewerbe­betrieb über­schreitet, ist nach dem Gesamt­bild der Verhält­nisse unter Berück­sichtigung der Verkehrs­anschauung zu beurteilen (BFH, Urteil v. 30.11.2023 – IV R 10/21; veröffent­licht am 18.01.2024). Hintergrund: Gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG unterliegt jeder stehende Gewerbe­betrieb gem. § 15 EStG, soweit er im Inland betrieben wird, der Gewerbe­steuer. Eine Personen­gesellschaft erzielt gewerbliche Einkünfte, wenn die Gesellschafter in ihrer Verbundenheit als Personen­gesellschaft ein gewerbliches Unternehmen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. mit Abs. 2 EStG) betreiben. Des Weiteren gilt als Gewerbe­betrieb in vollem Umfang die gewerblich geprägte Personen­gesellschaft gem. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG.