Änderung des AEAO im Hinblick auf das MoPeG

Das BMF hat den AEAO im Hinblick auf die Änderungen der AO durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz angepasst (BMF, Schreiben v. 29.12.2023 – IV D 1 – S 0062/23/10005 :001).

Hierzu führt das BMF u. a. weiter aus:

Am 01.01.2024 treten das Personengesellschaftsrechtsreformgesetz (MoPeG) und die damit zusammenhängenden Änderungen der AO durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz in Kraft. Mit dem BMF-Schreiben wird der AEAO an diese Rechtsänderungen zeitgleich angepasst.