Fremdwährungsverlust: Einkünfte aus VuV

Muss der Steuerpflichtige bei Beendigung eines Zins-Währungs-Swaps eine Endtausch­zahlung in fremder Währung erbringen und muss er dafür wegen nachteiliger Änderung des Umtauschkurses einen höheren Betrag in Euro aufwenden, als er von der Gegenseite bekommt, kann er den Differenzbetrag nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen (BFH, Urteil v. 20.06.2023 – IX R 15/21; veröffent­licht am 02.11.2023).