Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Ersatzmutterschaft

Aufwendungen eines gleichgeschlechtlichen (Ehe-)Paares im Zusammenhang mit einer Ersatzmutterschaft sind nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen (BFH, Urteil v. 10.08.2023 – VI R 29/21; veröffentlicht am 05.10.2023).