Steuerstundungsmodell i.S. des § 15b EStG

Erzielt ein Steuerpflichtiger negative Einkünfte aus Kapital­vermögen durch die Beteiligung an einer Gesellschaft im Wege einer sog. Einzel­investition, erfordert das Ausnutzen einer modell­haften Gestaltung zur Verlust­erzielung aufgrund eines vorge­fertigten Konzepts, dass er sich bei der Entwick­lung der Geschäfts­idee, der Vertrags­gestaltung und der Vertrags­umsetzung wie ein passiver Kapital­anleger verhält (Bestätigung des BFH-Urteils v. 17.1.2017 – VIII R 7/13, BStBl II 2017, 700: BFH, Urteil v. 16.03.2023 – VIII R 10/19; veröffent­licht am 29.06.2023).