Besteuerung von Gewinnen aus Online-Poker

Auch Gewinne aus dem Online-Pokerspiel (hier: in der Variante „Texas Hold’em“) können als Einkünfte aus Gewerbe­betrieb der Einkommen­steuer unter­liegen (Fortführung der BFH-Urteile v. 16.09.2015 X R 43/12, BFHE 251, 37, BStBl II 2016, 48 [Turnier­poker] und v. 25.02.2021 – III R 67/18, BFH/NV 2021, 1070 [Casinopoker]: BFH, Urteil v. 22.02.2023 – X R 8/21; veröffent­licht am 29.06.2023). Hintergrund: Unter Gewerbebetrieb ist eine selbständige nachhaltige Betätigung zu verstehen, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unter­nommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist (§ 15 Abs. 2 Satz 1 EStG). Hinzu­kommen muss, dass die Grenzen der privaten Vermögens­verwaltung überschritten sind.