Anwendung der Drei-Tages-Fiktion

Die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO entfällt nicht unabhängig von vom Empfänger erhobenen berechtigten Zweifeln gegen den nach der Zugangsvermutung berechneten Bekanntgabezeitpunkt, wenn innerhalb des Drei-Tages-Zeitraums planmäßig an zwei aufeinanderfolgenden Tagen keine Postzustellung stattfindet (FG Münster, Urteil v. 11.05.2023 – 8 K 520/22 E; Revision zugelassen).