DBA: Änderung von drei Steuerabkommen

Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 14.6.2023 der Änderung von drei DBA mit Litauen, Bulgarien und Lettland zugestimmt.

Im Einzelnen handelt es sich um

  • den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll v. 30.09.2022 zur Änderung des DBA Litauen (BT-Drucks. 20/6817),
  • den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll v. 21.07.2022 zur Änderung des DBA Bulgarien (BT-Drucks. 20/6818) und
  • den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll v. 29.09.2022 zur Änderung des DBA Lettland (BT-Drucks. 20/6819).

Ziel der Änderungen ist es laut Bundesregierung, das gemeinsame Projekt der OECD und der G20 zur Gewinnverkürzung und der Gewinnverlagerung (BEPS) in die zwischen den beigetretenen Staaten bestehenden DBA zu implementieren. Die Umsetzung der BEPS-Empfehlungen sei ein wesentlicher Baustein zur Schließung von Steuerschlupflöchern und für eine faire globale Besteuerung.