Offenlegungspflicht bei der Ertragsteuer

Der Bundestag hat am 11.05.2023 den Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen“ (BT-Drucks. 20/5653) in 2./3. Lesung in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 20/6758) beschlossen.

Mit dem Gesetz wird eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt, der zufolge multinationale und ertragsstarke Unternehmen und Konzerne künftig Informationen zu in den Mitgliedstaaten gezahlten Ertragsteuern offenlegen müssen. Hierfür wird u.a. ein neuer Unterabschnitt in den Vierten Abschnitt des Dritten Buchs des HGB eingefügt. Zudem werden u.a. die Offenlegungspflicht nach § 325a HGB erweitert und handelsbilanzrechtliche Bußgeld- und Ordnungsgeldvorschriften punktuell geändert.