Kindergeld: Lebensbedarf eines Kindes mit Behinderung

Bezieht ein volljähriges Kind mit Behinderung eine Rente, die durch Vermögensumschichtung begründet wurde, so sind die den Ertragsanteil übersteigenden Teile der Rentenzahlungen nicht als Bezug zu berücksichtigen (BFH, Urteil v. 16.02.2023 – III R 23/22; veröffentlicht am 11.05.2023).

Hintergrund: Kindergeld wird einem Kind gewährt, welches wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Infolgedessen kommt es darauf an, ob das Kind seinen existenziellen Lebensbedarf mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln decken kann.