Grundsteuer: Einsprüche gegen Bescheide im Rahmen der Grundsteuerreform

Das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz macht darauf aufmerksam, dass bei in Papierform übermittelten Einsprüchen gegen Bescheide im Rahmen der Grundsteuerreform keine Eingangsbestätigungen der Finanzämter versendet werden.

Hintergrund: Nachdem in Rheinland-Pfalz der Großteil der insgesamt rund 2,5 Millionen zu erwartenden Grundsteuererklärungen eingetroffen ist und bereits rund 907.000 Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide versandt wurden, gehen auch Einsprüche gegen die Bescheide in den Finanzämtern ein. Aktuell wurden rund 94.000 Einsprüche in den Finanzämtern erfasst.

Hierzu führt das LfSt Rheinland-Pfalz weiter aus:

  • Eine schriftliche oder telefonische Eingangsbestätigung bei in Papierform übermittelten Einsprüchen erfolgt nicht. Die Finanzämter bitten daher von solchen Anforderungen abzusehen.
  • Wer jedoch den Einspruch über das ELSTER-Portal – hier unter „Alle Formulare“/“Anträge, Einspruch und Mitteilungen“/“Einspruch“ – abgibt, erhält, ebenso wie bei der Übermittlung einer Steuererklärung, automatisch eine Versandbestätigung.
  • Wird mit dem Einspruch ausschließlich die Verfassungsmäßigkeit des neuen Rechts angezweifelt und das Ruhen des Verfahrens beantragt, gewähren die Finanzämter dies grundsätzlich stillschweigend (sog. Zweckmäßigkeitsruhe).

Quelle: LfSt Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung v. 11.04.2023 (il)